Ehrenordnung

Sportverein Niederöfflingen e.V.

 

Ehrungsordnung

 

 

§ 1

Allgemeines

Der Sportverein Niederöfflingen e.V. ehrt Personen, die sich um den Vereinssport verdient gemacht haben, durch Auszeichnungen oder durch Ernennung zum Ehrenmitglied oder zum Ehrenvorsitzenden.

 

 

§ 2

Auszeichnungen

Als Auszeichnung kann verliehen werden:

 

1. Der Ehrenbrief

2. Die Ehrennadel in Bronze

3. Die Ehrennadel in Silber

4. Die Ehrennadel in Gold

 

 

§ 3

Ehrenbrief

Der Ehrenbrief kann an Personen verliehen werden, die mindestens 15 Jahre Vereinsmitglied sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen sich für den Verein verdient gemacht haben.

 

 

§ 4

Ehrennadel in Bronze

Die Ehrennadel in Bronze kann an Personen verliehen werden, die mindestens 5 Jahre im Besitz des Ehrenbriefes sind und sich weiterhin für den Verein verdient gemacht haben.

 

 

§ 5

Ehrennadel in Silber

Die Ehrennadel in Silber kann an Personen verliehen werden, die mindestens 7 Jahre im Besitz der Ehrennadel in Bronze sind. Sie sollen einige Jahre im Vorstand tätig sein oder andere Aufgaben im Verein übernommen haben.

 

 

§ 6

Ehrennadel in Gold

Die Ehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden, die mindestens 10 Jahre im Besitz der Ehrennadel in Silber sind. Sie müssen viele Jahre im Vorstand tätig gewesen sein oder sich anderweitig ganz besondere Verdienste um den Vereinssport erworben haben. Der Vorstand kann in speziell gelagerten Fällen von der Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen absehen.

 

 

 

§ 7

Ernennung

1. Ehrenmitglied

Zum Ehrenmitglied kann nur derjenige ernannt werden, der im Besitz der Ehrennadel in Gold ist und sich um den Vereinssport und den Verein in Besonders hohem Maße verdient gemacht hat.

 

2. Ehrenvorsitzender

Zum Ehrenvorsitzenden kann nur derjenige ernannt werden, der Inhaber der Ehrennadel in Gold ist und das Amt des Vereinsvorsitzenden eine längere Zeit verdienstvoll geführt hat.

 

 

§ 8

Antragsrecht

1. Antragsberechtigt für die Ernennung und die Auszeichnung ist der Vorstand.

2. Kriterien für o. g. Ernennungen und Auszeichnungen sind:

– Mitgliedsjahre

– Vorstandstätigkeit

– Schiedsrichtertätigkeit

– Jugendbetreuer- und Fahrer

– Helfer bei verschiedenen Veranstaltungen oder andere Arbeitseinsätze

– Teilnahme und – oder Erfolge auf sportlicher Ebene

 

 

§ 9

Verleihung

1. Über die Verleihung von Auszeichnungen entscheidet der Vorstand.

2. Über die Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden entscheidet die Mitgliederversammlung.

3. Ernennungen und Verleihungen werden vom Vorstand vorgenommen.

 

 

§ 10

Besondere Rechte

Diese ergeben sich aus den §§ 2 und 4 der Vereinssatzung

 

 

§ 11

Widerruf von Auszeichnungen und Ernennungen

1. Der Vorstand kann die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglied widerrufen, wenn der Betroffene sich seiner Ernennung als unwürdig erwiesen hat.

2. Der Vorstand hat das Recht, Auszeichnungen zu entziehen, wenn die Voraus-setzung gemäß Ziffer 1 vorliegt.

3. Die Betroffenen sind verpflichtet, die Auszeichnung und Urkunden an den Vorstand zurückzugeben.

4. Gegen den Widerruf ist nach Maßgabe des §6 der Vereinssatzung Einspruch zulässig

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