{"id":112,"date":"2012-06-11T18:44:51","date_gmt":"2012-06-11T18:44:51","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/?page_id=112"},"modified":"2016-05-01T12:35:15","modified_gmt":"2016-05-01T10:35:15","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/?page_id=112","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<!-- Facebook Like Button v1.9.6 BEGIN [http:\/\/blog.bottomlessinc.com] -->\n<iframe src=\"http:\/\/www.facebook.com\/plugins\/like.php?href=http%3A%2F%2Fsv-niederoefflingen.de%2F%3Fpage_id%3D112&amp;layout=button_count&amp;show_faces=false&amp;width=450&amp;action=like&amp;colorscheme=light\" scrolling=\"no\" frameborder=\"0\" allowTransparency=\"true\" style=\"border:none; overflow:hidden; width:450px; height: 30px; align: left; margin: 3px 2px 3px 2px\"><\/iframe>\n<!-- Facebook Like Button END -->\n<p align=\"center\"><strong>Sportverein Nieder\u00f6fflingen e.V.<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n<p><strong>Name, Sitz und Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der 1926 in Nieder\u00f6fflingen gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sportverein Nieder\u00f6fflingen e.V.&#8220;. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland im Landessportbund Rheinland-Pfalz und der zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nde. Der SV Nieder\u00f6fflingen e.V. hat seinen Sitz in Nieder\u00f6fflingen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sportes und der sportlichen Jugendarbeit.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird insbesondere durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen verwirklicht. Dazu geh\u00f6ren auch der Bau und die Unterhaltung von Sportanlagen. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<p>Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Vorstand teilt seine Entscheidung dem Antragsteller mit.<\/p>\n<p>Die Mitglieder erkennen als f\u00fcr sich verbindlich die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verb\u00e4nde an, denen der Verein angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p>\u00dcber die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft oder \u00fcber die Ernennung zum Ehren-vorsitzenden entscheidet die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben alle Mitgliederrechte.<\/p>\n<p>\u00dcber die Verleihung von Auszeichnungen entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Die Voraussetzungen zu einer Auszeichnung, Ehrenmitgliedschaft oder Ernennung zum Ehrenvorsitzenden sind in der Ehrenordnung geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n<p><strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder durch Aufl\u00f6sung des Vereins. Die Austrittserkl\u00e4rung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.<\/p>\n<p>Der Austritt ist nur zum 30.06 und 31.12 eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n<p><strong>Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Der Mitgliedsbeitrag sowie Sonderbeitr\u00e4ge und Umlagen werden von der Mitglieder-versammlung festgelegt. Die Aufnahme in den Verein ist geb\u00fchrenfrei.<\/p>\n<p>Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder k\u00f6nnen von der Pflicht zur Zahlung von Beitr\u00e4gen und Umlagen befreit werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n<p><strong>Straf- und Ordnungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n<p>Ein Mitglied kann, nachdem ihm Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung gegeben worden ist, aus wichtigem Grund vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, insbesondere wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens, grober oder wiederholter Verst\u00f6\u00dfe gegen die Satzung, Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz zweimaliger Mahnung.<\/p>\n<p>Wenn ein Mitglied schuldhaft gegen die Satzung oder Anordnungen der Vereinsorgane verst\u00f6\u00dft, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vorstand folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngt werden:<\/p>\n<p>Ermahnung, Verweis, Hausverbot, Geldstrafe bis zur H\u00f6he eines Jahresbeitrags f\u00fcr Erwachsene, zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an den Veranstaltungen des Vereins.<\/p>\n<p>Die Ordnungsma\u00dfnahmen sind mit Begr\u00fcndung und Angabe des Rechtsmittels zu versehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtsmittel<\/strong><\/p>\n<p>Gegen die Ablehnung der Aufnahme (\u00a7 2) und gegen alle Straf- und Ordnungsma\u00dfnahmen (\u00a7 5) ist Einspruch zul\u00e4ssig. Dieser ist innerhalb von einem Monat nach Zugang der Entscheidung beim Vorsitzenden einzulegen. \u00dcber den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zur endg\u00fcltigen Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Mitglieds, soweit sie von der Entscheidung des Vorstands ber\u00fchrt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>&#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>&#8211; der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n<p><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr statt.<\/p>\n<p>Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand mit Schreiben an alle Mitglieder oder durch Ver\u00f6ffentlichung in dem lokalen Presseorgan &#8222;Amtsbl\u00e4ttchen&#8220;.<\/p>\n<p>Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei Wochen liegen.<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es der Vorstand beschlie\u00dft, ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorsitzenden beantragt.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p>Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben f\u00fcr die Entscheidung unber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>\u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sind. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die anwesenden Mitglieder mit einer zwei Drittel Mehrheit beschlie\u00dfen, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand:<\/p>\n<p>&#8211; dem Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; dem stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br \/>\n&#8211; dem Kassierer<\/p>\n<p>sowie 9 Beisitzern:<\/p>\n<p>&#8211; 2. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br \/>\n&#8211; 2. Kassierer<br \/>\n&#8211; Koordinator Jugendfu\u00dfball<br \/>\n&#8211; Koordinator Seniorenfu\u00dfball<br \/>\n&#8211; Koordinator Breitensport<br \/>\n&#8211; Beauftragte\/r \u00d6ffentlichkeitsarbeit<br \/>\n&#8211; 1. Platzwart<br \/>\n&#8211; 2. Platzwart<br \/>\n&#8211; Ger\u00e4tewart<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weitere Mitglieder k\u00f6nnen durch Beschluss der Mitgliederversammlung in den Vorstand aufgenommen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Amtsdauer des Vorstands kann auch k\u00fcrzer oder l\u00e4nger bemessen sein.<\/p>\n<p>Seine Mitglieder bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstands. Er ist verpflichtet, den Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n<p><strong>Abteilungen<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten k\u00f6nnen durch Beschluss des Vorstandes Abteilungen gebildet werden, denen ein Abteilungsleiter vorsteht.<\/p>\n<p>Die Abteilungen k\u00f6nnen durch die Mitgliederversammlung erm\u00e4chtigt werden, zus\u00e4tzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag zu beschlie\u00dfen. Die Verwendung dieser Beitr\u00e4ge obliegt der Abteilung, die Kontrolle hier\u00fcber dem Vorstand. F\u00fcr die Einberufung und Durchf\u00fchrung der Abteilungsversammlungen gelten die Vorschriften \u00fcber die Mitgliederversammlung entsprechend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 11<\/strong><\/p>\n<p><strong>Aussch\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand kann f\u00fcr bestimmte Vereinsaufgaben Aussch\u00fcsse bilden, deren Mitglieder vom Vorstand berufen werden.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Ausschusses w\u00e4hlen einen Vorsitzenden. Der Ausschussvorsitzende unterrichtet den Vorstand \u00fcber die Arbeit und Vorschl\u00e4ge des Ausschusses.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 12<\/strong><\/p>\n<p><strong>Protokollierung der Beschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands sowie der Abteilungs-versammlungen und der Aussch\u00fcsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 13<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n<p>Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins auf zwei Jahre gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungs-gem\u00e4\u00dfer Kassenf\u00fchrung die Entlastung des Vorstands.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 14<\/strong><\/p>\n<p><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es der Vorstand mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.<\/p>\n<p>Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>Sollte bei der ersten Versammlung weniger als die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Gesch\u00e4fte drei Liquidatoren.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die Gemeinde Nieder\u00f6fflingen, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Sports verwendet werden darf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p align=\"center\"><strong>Sportverein Nieder\u00f6fflingen e.V.<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n<p><strong>Name, Sitz und Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der  \u2026 <a href=\"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/?page_id=112\">weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr; <\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":230,"parent":99,"menu_order":1,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"template-page-with-intro.php","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/112"}],"collection":[{"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=112"}],"version-history":[{"count":13,"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/112\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1829,"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/112\/revisions\/1829"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/99"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/230"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/sv-niederoefflingen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=112"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}